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Lizenzordnung Landesturnverband Sachsen-Anhalt

Lizenzierung

Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der einzelnen Ausbildungsgänge erhalten die entsprechende Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes, ausgestellt vom Landesturnverband Sachsen-Anhalt.

Die Lizenz der 1. Stufe wird frühestens nach Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt.

Absolventinnen und Absolventen der Trainer B/ Trainerin B-Ausbildung erhalten ihre Lizenz frühestens nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

Absolventinnen und Absolventen der Trainer A/ Trainerin A-Ausbildung erhalten ihre Lizenz frühestens nach Vollendung des 20. Lebensjahres.

Gültigkeitsdauer von Lizenzen

Die DOSB-Lizenz (1. Lizenzstufe – entspricht C-Lizenz) ist Voraussetzung für die öffentliche Bezuschussung der Tätigkeit in Sportvereinen und -verbänden.

Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz.

Die DSB-Lizenzen sind für folgende Zeiträume gültig:

  • nach Erwerb der 1. Lizenzstufe vier Jahre
  • nach Erwerb der 2. Lizenzstufe vier Jahre
  • nach Erwerb der 3. Lizenzstufe zwei Jahre

Lizenzverlängerung

Zur Verlängerung der Lizenzen müssen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen des Landesturnverbandes Sachsen-Anhalt bzw. anerkannte Lehrgänge des Landessportbundes Sachsen-Anhalt eingereicht werden.

Dabei ist zu beachten, dass mind. 50 % der Lerneinheiten beim Landesturnverband Sachsen-Anhalt selber zu absolvieren sind.

Des Weiteren werden nur Fort- und Weiterbildungen anerkannt, die in dem jeweiligen Fachgebiet bzw. der entsprechenden Lizenzstufe erfolgten. Angaben dazu entnehmen sie der entsprechenden Ausschreibung.

Eine Fortbildung von mindestens 15 LE für gültige Lizenzen muss wahrgenommen werden:

  • nach Erwerb der 1. Lizenzstufe innerhalb von vier Jahren
  • nach Erwerb der 2. Lizenzstufe innerhalb von vier Jahren
  • nach Erwerb der 3. Lizenzstufe innerhalb von zwei Jahren

 

Wichtiger Hinweis:

Bitte senden sie die Lizenz frühestens ein Jahr vor Ablauf ein!

 

 

LTV Sachsen-Anhalt
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