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Koorperationsmöglichkeiten des Verereins

Auch die Suche nach geeigneten Kooperationspartnern kann dem Verein helfen, sein Image in der Region zusätzlich zu verbessern. Sinnvoll sind Kooperationen mit Ärzten, Krankenkassen, Kindergärten, Schulen, Gesundheitsämtern.

Kooperation mit Ärzten
Alle Pluspunkt Gesundheit-Vereine werden gleichzeitig mit der Dachmarke „Sport pro Gesundheit“ vom DSB und der Bundesärztekammer ausgezeichnet. Das bedeutet, dass auch Ihr ausgezeichnetes Angebot von der Bundesärztekammer offiziell empfohlen wird. Nutzen Sie diese Empfehlung, um damit auf niedergelassene Ärzte in Ihrer Umgebung zuzugehen und sie über Ihre Angebote zu informieren. Ziel der Gespräche mit den niedergelassenen Ärzten sollte es sein, dass die Ärzte ihren Patienten die Teilnahme an
den Pluspunkt-Angeboten empfehlen. Evtl. können sogar in Absprache mit dem Arzt, das Pluspunkt-Plakat und sonstige Infos in der Arztpraxis aufgehängt werden.

Kooperation mit Krankenkassen

Die Förderung von Gesundheit wurde im Jahr 1989 mit dem Gesundheitsreformgesetz als Kassenleistung eingeführt und mit dem Paragrafen 20 (SGB V) gesetzlich verankert. Somit bestand die Möglichkeit, dass präventive Gesundheitssport-Angebote in den Vereinen von den Krankenkassen finanziell unterstützt wurden. Einzelne Sportverbände und Vereine haben die Fördermöglichkeiten für ihre Mitglieder auch genutzt, d.h. den Kursteilnehmern wurden die Gebühren für das Angebot ersetzt.
Zu dieser Zeit fehlten allerdings noch klare Organisationsstrukturen und Konzepte für Gesundheitssport im Verein. Denn damals gab es noch keine Kriterien, welche Angebote förderungswürdig sind und welche nicht. Im Zuge des Gesundheitsreformgesetzes
kam es dann im Jahr 1996 zu einer Neufassung des Paragrafen 20. Dieser ließ den Leistungsträgern des Gesundheitswesens nur noch wenig Spielraum zur Förderung von Gesundheitssport im Verein. Die erneuten Änderungen des Paragrafen 20 (Abs. 1 SGB V)
im Jahr 2000 bieten den Sportorganisationen nun wieder die Möglichkeit zur Kooperation
mit den Krankenkassen.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen erkennen die Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT und PLUSPUNKT GESUNDHEIT. DTB an. Die Teilnehmer von bestimmten Pluspunkt-Angeboten können eine teilweise oder komplette Rückerstattung ihrer Kursgebühren erhalten. Die Erstattung ist für jeden Teilnehmer auf einen Kurs pro Jahr beschränkt. Eine direkte Förderung der Vereinsangebote durch die Kassen ist nicht vorgesehen. Die Kursteilnehmer der Pluspunkt-Angebote müssen sich selbst mit ihren Krankenkassen in Verbindung setzen und die Rückerstattung beantragen.

Kooperationen mit Schulen oder Kindergärten
Wenn sie gesundheitsfördernde Angebote für Kinder oder Jugendliche anbieten, können auch Kooperationen mit Schulen oder Kindergärten sinnvoll sein. Z.B. Ihr Verein bietet eine Rückenschule für Kinder vormittags im Kindergarten an. Die interessierten Eltern zahlen einen angemessenen Kursbeitrag.

Kooperation mit Gesundheitsämtern

Informieren Sie Ihr örtliches Gesundheitsamt über Ihre ausgezeichneten Gesundheitssportangebote. Wenn das Gesundheitsamt Infos über Gesundheitssportangebote in der Region herausgibt, sollte Ihr Vereinsangebot aufgenommen werden.

LTV Sachsen-Anhalt
Geschäftsstelle
Manfred-Stern-Str. 7
06128 Halle


Tel: (0345) 1200216
Fax: (0345) 1200217


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