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Präventionsmaßnahmen der Krankenkassen

Durch die neue Gesetzeslage sind die Krankenkassen jedoch nicht verpflichtet, Präventionsmaßnahmen zu fördern. Der Paragraph 20 SGB V und der Leitfaden der Krankenkassen zur Umsetzung ist eine „Kann“- und keine „Muss“-Regelung.

Eine direkte Förderung der Vereinsangebote durch die Krankenkassen ist nicht vorgesehen; vielmehr müssen sich die Kursteilnehmer der Pluspunkt-Angebote mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um die Kursgebühren eventuell erstattet zu bekommen.

Übungsleiter, die als „Anbieterqualifikation“ keine staatlich anerkannte Ausbildung (z.B. Sportlehrer und Diplom-Sportlehrer mit gesundheitsorientierten Studien-Schwerpunkten; Sport- und Gymnastiklehrer/in mit nachweislich gesundheitsorientierter Ausrichtung, Physiotherapeuten/in bzw Krankengymnasten  mit Zusatzqualifikation in der Methodik des Sports, Ergotherapeut oder Motopäde mit Zusatzqualifikation in der Methodik des Sports) vorweisen können, benötigen als Mindestanforderung die Übungsleiterlizenz „Sport in der Prävention“ auf der 2. Lizenzstufe. Das Angebot muss zusätzlich mit dem PLUSPUNKT GESUNDHEIT. DTB und somit auch mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT des DSB ausgezeichnet sein.
    

Umsetzung des Leitfadens der Spitzenverbände der Krankenkassen

Folgende Förderungsmöglichkeiten gemäß dem Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen bestehen für den Verein:
Angebote zur Reduzierung von Bewegungsmangel

Das Angebot ist mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT des Deutschen Sportbundes und der Bundesärztekammer ausgezeichnet. Die Kurse werden von Übungsleitern mit der Lizenz „Sport in der Prävention“ auf der zweiten Lizenzstufe oder
von Fachkräften mit einer staatlich anerkannten Ausbildung im Bereich Bewegung (z.B. Sportlehrer/innen, Physiotherapeut/innen) geleitet. Alle Kursleiter müssen in das durchzuführende Programm speziell eingewiesen sein.
Zielgruppe sind ausschließlich Personen ohne spezielle Risiken und ohne behandlungsbedürftige Erkrankungen. Ziel des Angebots ist die Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivitäten. Das Angebot muss die sechs im Leitfaden der Krankenkassen-Spitzenverbände definierten Kernziele von Gesundheitssport ansteuern und inhaltlich und methodisch darauf ausgerichtet sein.
Dabei können auch Schwerpunkte (wie z.B. Herz-Kreislauf-Training) gesetzt werden.
    

Angebote zur Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken

 Das Angebot kann mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet werden. Die Programme unterscheiden sich in bezug auf die Zielgruppe, Inhalte und Methoden deutlich von Maßnahmen im Rahmen des Rehabilitationssports bzw. Funktionstrainings.Der/die Leiter/in dieser Angebote müssen über eine staatlich anerkannte Ausbildung im Bereich Bewegung (z.B. Sportwissenschaftler/in, Physiotherapeut/in) verfügen, im Rahmen einer Schulung in das durchzuführende Bewegungsprogramm speziell eingewiesen sein und eine Zusatzqualifikation für den jeweiligen Problembereich erworben haben. (Bei Sportwissenschaftlern, die in ihrer Ausbildung einen expliziten Baustein Gesundheit/Gesundheitssport und/oder Sporttherapie durchlaufen haben, ist die Zusatzqualifikation entbehrlich.)

Zielgruppe sind Personen mit Bewegungsmangel und speziellen Risiken (z.B. Rücken, Blutzucker, Herz-Kreislauf-System) ohne behandlungsbedürftige Erkrankungen. Die Inhalte des Angebots sind in der Regel gezielter auf das Risikoprofil, aber nicht therapeutisch ausgerichtet.

Das Angebot muss die sechs im Leitfaden Prävention der Spitzenverbände der Krankenkassen definierten Kernziele von Gesundheitssport ansteuern und inhaltlich und methodisch darauf ausgerichtet sein.

(siehe Präventionsprinzip „Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme“ Leitfaden der Krankenkassen )
    

Übergreifende Kriterien

  • Bei dem Angebot handelt es sich um ein zeitlich befristetes Kursangebot mit einer Dauer von 8-15 Übungsstunden.
  • Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen, die Räumlichkeiten müssen angemessen sein.
  • Die Zielgruppe (z.B. Alter, motorische Fähigkeiten, Belastbarkeit) des Kurses muss bei der Planung genau definiert werden.
  • Für den Kurs muss ein schriftliches Kurskonzept und ein Kursleitermanual vorliegen, das auf einem wissenschaftlich erprobten Ansatz basiert.
  • Der Kursleiter sollte über pädagogische und methodisch-didaktische Kompetenzen verfügen.
  • Zum Angebot gehören auch regelmäßige Programmteile, in denen Informationen bzw. Theorie vermittelt werden.
  • Zum Kurs gehören auch schriftliche Teilnehmerunterlagen, die im Laufe der Veranstaltung ausgegeben werden.
  • Innerhalb des Kurses sollten auch Möglichkeiten gezeigt werden, das Erlernte in den Alltag zu integrieren und die gesundheitssportlichen Aktivitäten weiter zu führen (z.B. durch Integration in bestehende Vereinsgruppen).
  • Die Übungsstunde wird mit Inhalten zur Verbesserung der Entspannungsfähigkeit ergänzt.
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Präventionsleitfaden

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