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Förderfonds „Schule bewegt!“ für Schulsportprojekte nutzbar


© LSB NRW | Foto: Andrea Bowinkelmann

Der Förderfonds „Schule bewegt!“ unterstützt Projektvorhaben und hilft mit Fördermitteln, Ideen von Schulen umzusetzen, in denen junge Menschen lernen, Ideen und Konzepte für bewegten Unterricht eigenständig und kreativ umzusetzen. Dieser Förderfonds kann auch von Interesse für Sportvereine sein, die in Kooperation mit Schulfördervereinen Sport- und Bewegungsangebote unterbreiten.


Maßnahmen, bei denen die Ideen der Kinder und Jugendlichen in das Projekt mit einfließen, inklusive Bewegungsformate gegeben sind oder Lebensweltbezug hergestellt wird, können in Höhe von 500 bis 5.000 Euro gefördert werden.

Antragsberechtigt sind die jeweiligen Fördervereine der Schulen. Förderfähig sind Materialien für die Arbeitsgemeinschaften oder Projekte. Bewerben können sich Schulfördervereine von Grundschulen, weiterführenden Schulen oder Oberschulzentren aus den Bundesländern Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin und Brandenburg. Zur Bearbeitung benötigt die Stiftung Bildung einen aktuellen Freistellungsbescheid des Vereins.Das Bewerben geht einfach und unkompliziert über ein Online-Formular. Die erste Bewerbungsfrist endet am 30.November 2020.

In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell 1.158 Arbeitsgemeinschaften „Sport in Schule und Verein“, die an 351 Schulen des Landes in Kooperation mit den regionalen Sportvereinen betrieben werden. Wenn Sie mit einem Schulförderverein zusammenarbeiten könnte die diese Fördermöglichkeit durchaus interessant sein.

Der Förderfonds „Schule bewegt!“ ist eine Initiative der Spendenorganisation Stiftung Bildung mit Unterstützung der Beisheim Stiftung.




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