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Infos zur Mitgliedschaft

1. Wann und wo müssen die Mitglieder gemeldet werden?
2. Warum sind die Meldungen unter „Turnen“ und „im Landesfachverband“ Landesturnverband Sachsen-Anhalt so wichtig?
3. Welche Angebote werden vom LTV betreut?
4. Wie wird man überhaupt Mitglied des LTV?
5. Wie läuft die Aufnahme ab?
6. Was geschieht wenn „ohne Landesfachverband“ gemeldet wird?
7. Was sind die Vorteile einer LTV-Mitgliedschaft?

 

 

1. Wann und wo müssen die Mitglieder gemeldet werden?

Die Bestandserhebungsdaten, sprich die Meldung der Vereinsmitglieder, können jährlich vom 1. Januar bis spätestens zum 31. Dezember über das Internet-Portal https://ivy.lsb-sachsen-anhalt.de übermittelt werden. Der LTV führt keine separate Mitgliedererhebung.

2. Warum sind die Meldungen unter „Turnen“ und „im Landesfachverband“ Landesturnverband Sachsen-Anhalt so wichtig?

Die Mitgliedermeldung beeinflusst Vielfalt und Qualität der Angebote des Landesturnverbandes Sachsen-Anhalt für seine Mitgliedsvereine entscheidend. Über die jährliche Mitgliedermeldung werden anhand der unter „Turnen“ gemeldeten Mitglieder die Zuwendungen des Landessportbundes (LSB) an den LTV berechnet. Diese Zuwendungen sind ein Teil der Grundlage bei der Finanzierung des LTV.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Finanzierung sind die Mitgliedsbeiträge der Vereine. Daher ist es notwendig, dass bei der Bestandserhebung auch die Meldung der Vereinsmitglieder „im Landesfachverband“ abgegeben wird.

Nur so kann der LTV seine Dienstleistungen und Bildungsangebote finanzieren und um ein Vielfaches günstiger anbieten. Die Mitgliedermeldung „im Fachverband“ schafft also die finanzielle Grundlage für Umfang und Qualität der LTV-Angebote und Dienstleistungen.

3. Welche Angebote werden vom LTV betreut?

Der Landesturnverband Sachsen-Anhalt (LTV) ist der Landesverband des Deutschen Turner-Bundes (DTB) für das Land Sachsen-Anhalt. Er ist Verband

  • für Turnen und Gymnastik

  • Leistungssport, Freizeit- und Gesundheitssport. (LTV Satzung, §2, Nr. 2 und §4, Nr. 3)

Turnen ist mehr als Gerätturnen. In den vergangenen 200 Jahren haben sich aus Turnen und Gymnastik viele attraktive Bewegungsformen, Freizeit- und Gesundheitssportangebote und zahlreiche Sportarten entwickelt, für die der LTV heute steht. In der motorischen Grundlagenausbildung (Kinderturnen), dem Freizeit- und Gesundheitssport (GYMWELT) und seinen Sportarten bietet der LTV seinen Mitgliedsvereinen eine umfassende Palette an Aus- und Fortbildungen. Dieses Angebot soll dazu beitragen, die Qualität in den Vereinen zu erhalten und weiter auszubauen. Alle sportlichen Angebote sind unter den Dachmarken sowie unseren Wettkampfsportarten gebündelt.

4. Wie wird man überhaupt Mitglied des LTV?

Mitglied des LTV können alle Vereine in Sachsen-Anhalt und deren Vereinsmitglieder werden, die bei der jährlichen Bestandserhebung des LSB unter „Turnen“ „im Landesfachverband" gemeldet werden und mindestens eine der im LTV betreuten Sportarten und Angebote anbieten.

5. Wie läuft die Aufnahme ab?

Mitglied wird ein Verein und seine Mitglieder durch Meldung über die jährliche Bestandserhebung beim Landessportbund Sachsen-Anhalt unter der Rubrik „Turnen“ „im Landesfachverband“. Der LSB gibt Meldung und den Mitgliedswunsch an den LTV weiter. Gemeldet werden die Mitglieder in den Vereinen von einer beauftragten Person. Die Meldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg über das Internet-Portal: https://ivy.lsb-sachsen-anhalt.de      

6. Was geschieht wenn „ohne Landesfachverband“ gemeldet wird?

Der Landessporttag des Landessportbundes Sachsen-Anhalt hat im November 2012 seine Richtlinie zur Bestandserhebung und zur Datenpflege des Landessportbundes Sachsen-Anhalt unter anderem im Punkt 5 Mitgliederzuordnung geändert und damit den Beschluss des DOSB zur „Bundesweit einheitlichen Regelungen zur Zuordnung zu Fachverbänden“ umgesetzt.

Demnach erhebt der Landessportbund ab 2013 einen zusätzlichen Beitrag für verbandsungebundene Vereinsmitglieder („Anstatt-Beitrag“). Der Landessporttag des LSB Sachsen-Anhalt  hat 23.09.2018 beschlossen einen Anstatt-Beitrages 3,50 Euro pro Jahr und Mitglied zu erheben (Mitglieder bis dem 17. Lebensjahr 1,50 Euro pro Jahr). Vereine die ihre Mitglieder nicht unter „Turnen“ „im Landesfachverband“ melden, haben diesen Zusatzbeitrag zu entrichten. Bei Meldung unter Turnen entfällt dieser Beitrag, zu zahlen ist damit der LTV- Mitgliedsbeitrag. Mit der Mitgliedschaft im LTV und der Meldung unter „Turnen“ „im Fachverband“ profitieren die Vereine also doppelt. Zum einen vom Leistungsangebot des LTV und zum anderen beim Mitgliedsbeitrag.

7. Was sind die Vorteile einer LTV-Mitgliedschaft?

Sie sichern sich für Ihren Verein und Ihre Mitglieder bspw.

  • die Stärkung Ihrer Position im regionalen Fitness- und Gesundheitsmarkt, z. B. durch Kennenlernen neuer Trends im Fitnessbereich und Gesundheitssport

  • qualifizierte Angebote im (Klein-)Kinderturnen, Eltern-Kind-Turnen und Betreuungsangebote

  • die Weiterentwicklung Ihrer Angebote insbesondere für Frauen und Ältere

  • eine kostengünstige Teilnahme bei Lehrgängen, Kongressen etc.

  • exklusive Teilnahmemöglichkeiten an Wettkämpfen auf Landes- und Bundesebene sowie nationalen und internationalen Veranstaltungen des Deutschen Turner-Bundes

  • die Möglichkeit des Erwerbs der GYMCARD und damit verbundene Vorteile

  • die automatische Mitgliedschaft im Deutschen Turner-Bund (den Mitgliedsbeitrag übernimmt der Landesturnverband Sachsen-Anhalt für ihre Vereinsmitglieder)

  • die sportpolitische Bündelung der Vereinsinteressen auf regionaler- und Landesebene

  • die Nutzung von Vorteilsangeboten unserer Kooperationspartner

  • Vereinsberatungsleistungen durch den Landesturnverband Sachsen-Anhalt

  • die Vermittlung exklusiver, präventionsgeprüfter Vereinsprogramme in Zusammenarbeit mit dem DTB („Pluspunkt Gesundheit.DTB“ und „Sport pro Gesundheit“)

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